BGH, Urteil vom 20. Juni 2013, IX ZR 310/12: „Der Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnungdes Vermieters ist unpfändbar, wenn der Mieter Arbeitslosengeld II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert (im Anschluss an BSG, NZS 2013, 273).“ –> der BGH schliesst sich schlank dem Bundessozialgericht an
Tag: 9. September 2013
Thomas Seethaler (Caritasverband Heidelberg e.V.) hat wieder über den Infodienst-Schuldnerberatung eine Rechtsprechungsübersicht zum Verbraucherinsolvenzverfahren erstellt – hier zum III. Quartal 2013 (pdf).