BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 – IX ZA 37/12: „Führt der Schuldner den an ihn ausgekehrten pfändbaren Betrag seines Arbeitseinkommens während des Insolvenzverfahrens nicht an den Insolvenzverwalter ab, kann der Versagungsgrund der Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorliegen.“
Tag: 29. August 2013
Wie berichtet, war gestern Gütetermin vor dem Hamburger Arbeitsgericht in Sachen Inge Hannemann ./. Jobcenter. Der NDR und die Süddeutsche Zeitung berichten, dass die Entscheidung dazu vertagt ist -> mehr auf der NDR-Seite und Süddeutsche Zeitung.
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 23.01.2014