Kategorien
Uncategorized

Ein Jahr Buttonlösung: „vzbv geht erfolgreich gegen neue Maschen vor“

Wir hatten hier kürzlich über B2B und die Buttonlösung berichtet. Nun hat die vzbv erfolgreich gegen JW Handelssysteme GmbH (ehemals Melango.de) geklagt. Aus der PM: „[Es] muss der Betreiber einer Website, der nur mit Gewerbetreibenden handeln will, Vorkehrungen treffen, die eine Anmeldung von Verbrauchern verhindert – vergleichbar mit dem Einkauf in einem Großhandel, bei dem Gewerbedokumente vorzulegen sind. Das Landgericht Leipzig bestätigte die Auffassung des vzbv, dass die Werbung gegenüber Verbrauchern und die fehlende Widerrufsbelehrung unzulässig sind.“
Urteil des Landgerichts Leipzig vom 26.07.2013 – 08 O 3495/12  (pdf)

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 08.11.2013
Kategorien
Uncategorized

Inge Hannemann: Arbeitsgericht weist Antrag auf einstweilige Verfügung ab

Aus der PM des Arbeitsgerichtes Hamburg: „In einer am Nachmittag verkündeten Entscheidung hat das Arbeitsgericht den Antrag zurückgewiesen, weil es Frau H. nicht gelungen ist, das Bestehen eines offensichtlichen Beschäftigungsanspruchs darzulegen. Die vom Jobcenter vorgetragenen Rechtsverletzungen, die sie bei der Arbeit begangen haben soll, sind von ihr nicht entkräftet worden. Eine einstweilige Verfügung, wie sie von Frau H. verlangt wird, kann vom Gericht nur erlassen werden, wenn der Anspruch auf Beschäftigung zweifelsfrei feststeht.“