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BGH zur Reichweite des Ausbildungsunterhalts für volljährige Kinder

Beschluss vom 3. Juli 2013 – XII ZB 220/12: „Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Reichweite des Ausbildungsunterhalts für volljährige Kinder entschieden. (…) Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass auch eine dreijährige Verzögerung der Aufnahme einer Erstausbildung infolge zwischenzeitlich geleisteter Praktika und ungelernter Tätigkeiten noch der Obliegenheit des Kindes entsprechen kann, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen.“ – Quelle: Pressemitteilung BGH

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.09.2015
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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 26/2013

Hier zwei Auszüge aus dem aktuellen Tacheles Rechtsprechungsticker KW 26/2013:
– Die am 1.1.2011 ins SGB XII eingefügte Vorschrift des § 116a ist im AsylbLG analog anwendbar.
– Neue Rechtsauffassung der BA zur Aufrechnung von Darlehen 

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 07.12.2013