Nach Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 20.06.2013 (S. 21) befasst sich morgen das Bundeskabinett mit der Berechnung der Regelsätze. Die Zeitung verweist auf eine Anfrage der SPD-Abgeordneten Petra Ernstberger – vgl. BT-Drucksache 17/13629 (Schriftliche Fragen) Nr. 46, 47. Seite 31. Siehe auch den Artikel unter www.gegen-hartz.de. Interessant auch die Pressemitteilung der Hans Böckler Stiftung vom 20.06.2013 („25 Euro mehr Hartz-IV, wenn Kritik des Verfassungsgerichts ohne weitere Methodenänderungen umgesetzt worden wäre„)
Tag: 25. Juni 2013
Seit dem 01.06.2013 gilt das Hamburgische Verwaltungsvollstreckungsgesetz in einer neuen Fassung. Vgl. auch HmbGVBl. 2012, S. 510 und 2013, S. 210. Dargestellt wird es in der aktuellen mobil-Ausgabe des Hamburger Abendblattes („Verwaltungsvollstreckung: Schuldnern geht es an den Kragen„)
„Vermittelt wird nur, wer leicht vermittelbar ist: Der Bundesrechnungshof wirft der Agentur für Arbeit nach Informationen des SPIEGEL vor, nach diesem Prinzip eine bessere Erfolgsbilanz vorzutäuschen. Besonders Langzeitarbeitslose würden schlecht betreut.“ Quelle und mehr
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.04.2013 – L 34 AS 2121/11 rechtskräftig: Von dem Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II werden nicht solche Personen erfasst , die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme als LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) in Anspruch nehmen. (Hinweis aus dem Tacheles Rechtsprechungsticker KW 25/2013)
„In der Praxis stellen die §§ 31 f. SGB II sowohl die Mitarbeiter/innen der Jobcenter als auch die Leistungsberechtigten vor Herausforderungen. Für Leistungsberechtigte sind beispielsweise die Rechtsfolgen auf wiederholte Pflichtverletzungen nicht ohne Weiteres abzusehen, (…) Kompliziert aufgebaute Tatbestände und umfangreiche, zu beachtende Rechtsprechung machen die Entscheidungen zu §§ 31 ff. SGB II fehleranfällig und bedingen ein hohes Widerspruchs- und Prozessrisiko. (…) Der Deutsche Verein hält eine Abkehr von der altersabhängigen Ungleichbehandlung bei der Reaktion auf Pflichtverletzungen für notwendig, um junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte effektiv zu unterstützen. (…)“ Quelle und mehr