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Pressemitteilung BA Arbeit zu Inge Hannemann + Antwort

Vor genau einer Woche haben wir hier eine Meldung zu Inge Hannemann veröffentlicht. Am Freitag gab es nun eine Pressemitteilung der BA Arbeit („Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter“). Dazu ließe sich vieles sagen – hier die Antwort von Frau Hannemann selbst. Abschließend der Hinweis auf eine Online-Petition.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 05.05.2014
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vzbv zu Schrottimmobilien: Bundesrat schiebt übereilten Kaufverträgen Riegel vor

„Der Bundesrat hat strengere Regeln für Notare beschlossen. Sie sollen Verbraucher davor bewahren, zu vorschnellen Unterschriften unter Immobilienkaufverträge gedrängt zu werden.“ PM des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (vzbv).

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 24/2013

Nachstehende Meldung zur BSG-Entscheidung Erbschaft und Wohlverhaltensperiode haben wir dem aktuellen Rechtsprechungsticker von Tacheles entnommen. Diese wöchentlichen Meldungen sind nicht immer leicht zu lesen – aber lohnenswert!

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BSG: Es ist nur die Hälfte des Erbes als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der hälftige Wert der Erbschaft an den Treuhändler nach § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO überwiesen wurde.

„Unabhängig von der Subsidiarität der staatlichen Fürsorge gegen­über der Obliegenheit des Schuldners zur Tilgung von privaten Schulden im Rahmen des Insol­venzrechts, zB nach § 295 Abs 1 Nr 2 InsO, ist vorliegend entscheidend, dass den Klägern aufgrund einer solchen Tilgung zu Beginn des strittigen Zeitraums nur noch die Hälfte des Erbes als bereite Mittel zur Verfügung stand und damit als Einkommen zu berücksichtigen war (vgl Urteil des Senats vom 29.11.12 ‑ B 14 AS 33/12 R).“ Bundessozialgericht; 12.06.2013; B 14 AS 73/12 R

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Bundestag: Obergrenze für Dispo-Zinsen abgelehnt

„Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 13. Juni einen Antrag der SPD (17/10988 neu) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/13778) abgelehnt, eine gesetzliche Obergrenze für „verbrauchergerechte Dispositionszinsen“ zu schaffen. Diese Obergrenze sollte bei acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz liegen. Außerdem sollte die Preistransparenz bei Überziehungskrediten verbessert werden, so die SPD. Bei Enthaltung der Grünen lehnte das Parlament auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/13950) einen Antrag der Linksfraktion (17/10855) ab, die Zinssätze für Dispositionskredite auf maximal fünf und für Überziehungskredite auf maximal acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu begrenzen.“ Quelle – siehe auch unserere Meldung zum Dispo-ZEIT-Artikel

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Entlastung für säumige Beitragszahler in der Krankenversicherung beschlossen

„Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 14. Juni den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (17/13079) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/13947) beschlossen. Damit wird der erhöhte Säumniszuschlag in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von fünf Prozent des rückständigen Beitrags für freiwillig Versicherte und weitere Versichertengruppen abgeschafft. Auch für diese Versicherten gilt künftig der reguläre Säumniszuschlag von einem Prozent des rückständigen Betrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis. Zugleich wird ein Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung eingeführt. Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, werden nach einem Mahnverfahren in diesen Notlagentarif übernommen, während der bisherige Versicherungsvertrag ruht.“ Quelle und mehr siehe auch unsere Meldung vom 21. Mai 2013