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Kein Erlöschen eines Pfändungsschutzkontos bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

In der aktuellen ZVI wird auf AG Verden (Aller), Urt. v. 14. 2. 2013 – 2 C 59/13 (III) und auf AG Nienburg, Urt. v. 24. 1. 2013 – 6 C 516/12 hingewiesen. Beide Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Ergänzung 9.5.2015 –> auf dejure.org: 2 C 59/13 (III) bzw. 6 C 516/12

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.05.2015
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Süddeutsche: „Hunderttausende Beschäftigte verzichten auf Hartz IV“

„Wenn der Lohn so niedrig ist, dass ein Anspruch an den Staat entsteht: Viele Beschäftigte haben einer Studie zufolge Anrecht auf Hartz IV, nutzen es aber nicht. Viele wissen wohl gar nicht, dass sie das Geld bekommen könnten.“ Quelle

Dazu passt auch „recht praktisch“ Nr. 2: Sozialleistungen für Beschäftigte („In der Mai-Ausgabe unseres Betriebsräte-Newsletters erläutern wir die Sozialleistungen, die Beschäftigten zusätzlich zum Arbeitsentgelt zustehen können.“)

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Süddeutsche: „Arme sterben früher“

„Auch im reichen Deutschland leben Wohlhabende immer noch deutlich länger als Menschen in armen Verhältnissen. Bei Männern beträgt der Unterschied bei der Lebenserwartung sogar knapp elf Jahre.“  Quelle

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016
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Inso-Newsletter RAe Henning & Janlewing Mai 2013

RAe Henning & Janlewing geben regelmäßig Newsletter heraus. Dankenswerterweise dürfen wir diese veröffentlichen. Hier gibt es die Ausgabe Mai 2013.

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BGH: Wird das auf Antrag des Schuldners eröffnete Verbraucherinsolvenzverfahren in ein Regelinsolvenzverfahren übergeleitet, hat der Schuldner hiergegen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde.

BGH, Beschluss vom 25. April 2013, IX ZB 179/10

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Kostenloser Beratertag des Hamburgischen Anwaltvereins am 05. Juni 2013

Der Hamburgische Anwaltverein e.V. führt für Hamburgerinnen und Hamburger mit geringem Einkommen erneut eine kostenlose Rechtsberatung durch.

Der Beratertag findet statt am Mittwoch, dem 05. Juni 2013 von 10:00 bis 16:00 Uhr im Ziviljustizgebäude, Raum A 051, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg. In dieser Zeit stehen, jeweils für 2 Stunden, drei ehrenamtlich tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die Erteilung von kostenlosen Rechtsauskünften zur Verfügung. Wichtig! Für die kostenlose Beratung ist ein Einkommensnachweis nötig. Ihr Einkommen darf netto 1.000 Euro nicht überschreiten.
Weitere Rechtstipss des HAV

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 03.02.2014