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Insoreform: Bundesrat befasst sich am 07.06.2013

Der Bundesrat wird sich auf seiner 910. Sitzung am 07.06.2013 mit dem Beschluss des Bundestages zur Insorefom befassen. (TOP 22; BR-Drucksache 380/13). Die Insoreform ist ein sog. „Einspruchsgesetz„, heisst: der Bundesrat kann das Inkrafttreten letztlich nicht verhindern, sondern nur verzögern. Gegebenenfalls muss der Bundestag einen Einspruch des Bundesrates noch einmal überstimmen vgl. Art 77 Grundgesetz.

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aus dem Bundestag: „Inkassofirmen sollen effizienter beaufsichtigt werden“

Die Kontrolle von Inkassofirmen müsse intensiviert werden, um windige Betriebe und unseriöse Geschäftspraktiken besser in den Griff zu bekommen und so überzogenen Kostenbelastungen von Bürgern entgegenzuwirken, bei denen Schulden eingetrieben werden. Diese Forderung erhoben übereinstimmend Vertreter der Wirtschaft und der Verbraucherverbände am Mittwochabend bei einer Anhörung des Rechtsausschusses.