Bundestag zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe

“Zwölf Experten haben am Mittwochnachmittag mit dem Rechtsausschuss mögliche Änderungen im Rechtswesen diskutiert. … Gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (17/1216) hegt die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken, wie aus einer Stellungnahme im Vorfeld hervorging. Dies betrifft vor allem die geplante Eigenbeteiligung der Bedürftigen an den Prozesskosten. Dem pflichtete Ruben Franzen, Richter am Amtsgericht sowie Mitglied des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung Berlin, bei. Er sagte, dass der Kreis der Bedürftigen, die gerade oberhalb der Armutsgrenze leben, benachteiligt werde, sollte die Initiative der Länderkammer in Kraft treten.”

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_03/2013_139/02.html

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