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„Empfehlungen zur Führung von Geldverwaltungskonten“

www.infodienst-schuldnerberatung.de / Reiner Saleth, Zentrale Schuldnerberatung Stuttart: “Soziale Dienste bieten aus unterschiedlichen Gründen Geldverwaltungskonten (Taschengeldkonten, Klientenkonten) für die von ihnen betreuten Hilfesuchenden an. Nachfolgend werden Empfehlungen für die Führung dieser Konten aus Sicht der Schuldnerberatung ausgesprochen. Auslöser für diese Empfehlungen ist der ab 01.01.2012 geänderte Schutz für Guthaben auf Konten (§ 850 k ZPO). Im Mittelpunkt steht hier die Frage, wie und ob das Guthaben auf solchen Konten vor einer etwaigen Pfändung geschützt werden kann.”

Quelle: https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/empfehlungen-zur-fuehrung-von-geldverwaltungskonten/

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 30.06.2020
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GKV Spitzenverband zur Erhebung, Vergleich, zum Erlass, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Beitragsrückständen der gesetzlichen Krankenkasse

aus dem aktuellen Thomé Newsletter: “Viele Ratsuchende haben Beitragsrückstände bei den gesetzlichen Krankenkassen und damit erhebliche Probleme. Zum Umgang damit gibt es vom GKV Spitzenverband einheitliche Arbeitsanweisungen wie mit Beitragsrückständen verfahren werden soll, diese möchte ich der Leserschaft nicht vorenthalten.”

Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/GKV-Beitragserhebungsgrunds-tze–v.-17.02.2010.pdf