Gestern fand die ordentliche Mitgliederversammlung der LAG statt. Dort wurde der Vorstand neu und wie folgt gewählt. Vertretungsberechtigter Vorstand: Eva Müffelmann, Mark Schmidt-Medvedev, Matthias Butenob. Beirat: Ines Moers, Holger Künne.
Tag: 29. Januar 2013
u.a. mit: 1.2 BSG, Urteil vom 22.08.2012, B 14 AS 13/12 R: Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf einen Wohnflächenmehrbedarf von zehn Quadratmetern, denn die angemessene Wohnfläche für Hartz-IV-Empfänger richtet sich grundsätzlich nach der Zahl der Bewohner.
2.3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.10.2012, L 7 AS 998/11: Der Grundsicherungsträger muss mit der Sanktionsentscheidung zeitgleich auch darüber entscheiden , ob im konkreten Fall ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen zu erbringen sind.- (§ 31 Abs. 5 Satz 1 SGB II a.F.)
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2145
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www.infodienst-schuldnerberatung.de / Prof. Dr. Dieter Zimmermann, EH Darmstadt
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“Wenn die Wände in der Wohnung feucht und schimmelig sind, die Miete erhöht werden soll oder der Vermieter eine hohe Betriebskostennachzahlung fordert, wissen viele Mieter nicht, welche Rechte sie haben und sind verunsichert. In diesen Fällen können Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII, aber auch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Unterstützung der Hamburger Mietervereine kostenlos in Anspruch nehmen. Die Stadt Hamburg finanziert die Beiträge.”
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