Statistisches Bundesamt “Arbeitslosigkeit Hauptauslöser für private Überschuldung 2011″

“Der häufigste Auslöser für eine Überschuldungssituation bei Privatpersonen war im Jahr 2011 die Arbeitslosigkeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war bei gut jeder vierten von Schuldnerberatungsstellen betreuten Person (27 %) Arbeitslosigkeit der Hauptgrund für die Überschuldung. Aber auch andere Ereignisse wie zum Beispiel Trennung, Scheidung sowie der Tod des Partners/der Partnerin (zusammen 14 %) oder eine Erkrankung, Sucht oder ein Unfall (12 %) führten häufig zu kritischen finanziellen Situationen. Unwirtschaftliche Haushaltsführung (11 %) und gescheiterte Selbstständigkeit (8 %) waren weitere bedeutende Faktoren.”

Quelle: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2013/01/PD13_021_635.html;jsessionid=D7021DF10AE0EF2D356C65D97820FCBF.cae1

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BGH: Kündigung eines Girovertrags bedarf keiner Abwägung der gegenseitigen Interessen

Urteil vom 15. Januar 2013, XI ZR 22/12: Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat entschieden, dass die ordentliche Kündigung eines Girovertrags nach Nr. 19 Abs. 1 AGB-Banken 2002 nicht voraussetzt, dass eine private Bank eine Abwägung ihrer Interessen an einer Beendigung des Vertragsverhältnisses mit den Interessen des Kunden an dessen Fortbestand vornimmt.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0008/13

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