Es gibt zahlreiche Darstellungen der Änderungen in 2013. Obiger Link führt zur Auflistung der Bundesregierung. Siehe aber auch:
– MDR
– VZ NRW
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import
Es gibt zahlreiche Darstellungen der Änderungen in 2013. Obiger Link führt zur Auflistung der Bundesregierung. Siehe aber auch:
– MDR
– VZ NRW
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“Für Bürgerinnen und Bürger gilt künftig die einfache Regel: ‘Eine Wohnung – ein Beitrag’ – egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. Das heißt: Familien, WGs und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen künftig nur einen Beitrag – Mehrfachbelastungen entfallen.”
Befreiungsantrag und Muster
Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/
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