Tacheles Rechtsprechungsticker KW 50/2012

u.a. mit: 3.4 Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 29.10.2012 – L 9 AS 357/10 Entscheidend für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen ist im Falle einer Erbschaft, ob der Erbfall vor der (ersten) Antragstellung eingetreten ist. Liegt der Erbfall vor der ersten Antragstellung, handelt es sich um Vermögen.
4.1 Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2012 – S 4 AS 2654/11 Unterkunftskosten aufgrund eines Mietvertrags unter Verwandten sind nicht zu berücksichtigen, wenn durchgreifende Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Mietzinsforderung und dem tatsächlichen Vollzug des angeblichen Mietverhältnisses bestehen.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2133

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Süddeutsche: “Bundesagentur macht Arbeit”

“129 Handlungsempfehlungen oder Geschäftsanweisungen, 118 E-Mail-Infos und 84 Verfahrensinformationen: Allein im vergangenen Jahr hat die Bundesagentur für Arbeit ihre Mitarbeiter mit fast 1000 Seiten Weisungen überflutet. Ein Referatsleiter schlägt Alarm: Die Zahl der Dokumente sei deutlich mehr, als die Sachbearbeiter verarbeiten könnten.”

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/papier-wut-im-amt-bundesagentur-macht-arbeit-1.1550000?null

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Ratgeber Hartz IV – Tipps und Hilfen des DGB · aktualisierte Neuauflage 2013

“Nach der jüngsten “Reform” der Hartz IV-Regelsätze haben wir den DGB Hartz IV-Ratgeber komplett überarbeitet. Der gut verständliche Ratgeber im DIN A 5-Format umfasst ca. 110 Seiten und geht ausführlich auf das sog. Bildungspaket sowie die Änderungen bei den Unterkunftskosten ein. Geplante Änderungen im Rahmen der sog. Instrumentenreform sind ebenfalls enthalten. Geldwerte Tipps und Ratschläge stehen im Vordergrund.”

Quelle: https://www.dgb-bestellservice.de/besys_dgb/auswahl.php?artikelnr=DGB21351

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Petitionsausschuss: Schärfere Aufsicht gegen unseriöses Inkasso gefordert

Der Petitionsausschuss setzt sich für die Verschärfung von Aufsichtsmaßnahmen gegenüber unseriösen Geschäftspraktiken von Inkassounternehmen ein. In der Sitzung am 12.12.2012 beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, den darauf abzielenden Teil einer öffentlichen Petition dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) als “Material” zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_12/2012_580/01.html

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Bundestag beschließt Änderungen im Mietrecht

Das Mietrechtsänderungsgesetz (pdf) ist sehr umfassend. Hier wird auf den neuen Absatz 2a des § 569 BGB hingewiesen (= Artikel 1 Nr. 11 des Gesetzes). ” Der neue Absatz 2a regelt nunmehr ausdrücklich und abschließend die Voraussetzungen einer Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution für den Bereich der Wohnraummiete. Er gibt dem Vermieter von Wohnraum das Recht zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung, wenn der Mieter mit einem Betrag der Sicherheitsleistung in Verzug kommt, der zwei Kaltmieten erreicht.”

Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/42067121_kw50_de_mietrecht/index.html

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