“Düsseldorfer Tabelle” 2013 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

“Zum 01.01.2013 wird die ‘Düsseldorfer Tabelle’ geändert werden. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 Euro.”
Düsseldorfer Tabelle als pdf

Quelle: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20121205_pm_Ddorfer-Tabelle-2013/index.php

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P-Konto – Musterantrag: Schutz von unpfändbaren und bedingt pfändbaren Bezügen auf dem P-Konto (doc)

Das SFZ der Uni Mainz stellt Musteranträge zum P-Konto bereit. Hier etwa zum Weihnachtsgeld und Jahressonderzahlung, bzw. Kostenerstattungsansprüche in der PKV – vgl. § 850k Abs. 4 iVm. § 850a Nr.4 bzw. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Muster erarbeitet von RA Gerhard Heilmann, Geisenheim, Dr. Claus Richter, Berlin und wiss. Mitarbeiter Dr. C. Homann, Mainz. – vgl. Seite SFZ zum P-Konto

Quelle: http://www.sfz.uni-mainz.de/Dateien/Musterantrag_Freigabe_850a850bl.doc

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