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Zwei immer wiederkehrende Probleme aus der Sozialberatung: Zahnersatz und Beitragsschulden

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2012/Zahnersatz_und_Beitragsschulden.asp

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Bundesrat: Höhere Verdienstgrenzen für Minijobber

“Die Länder haben heute das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden. Das Gesetz passt die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigung – sogenannte Minijobs – an die allgemeine Lohnentwicklung an. Hierzu hebt es die Entgeltgrenze ab dem 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro an.”

Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_330/nn_8538/DE/presse/pm/2012/181-2012.html?__nnn=true

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SZ: “Warum ein höherer Hartz-IV-Satz nötig ist”

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/schelte-fuer-arbeitsagentur-warum-ein-hoeherer-hartz-iv-satz-noetig-ist-1.1530798

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Thomé Newsletter 26.11.2012 – u.a. zu Strom + Gas

u.a. “6. Neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 24 Abs. 1 SGB II – Die Verordnung zur Grundversorgungsverordnungen Strom und Gas ist geändert worden, die Stromversorgung darf erst nach vier Wochen Zahlungsverzug eingestellt werden, für Gas nach zwei Wochen.
Vo zu Strom: http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/BJNR239110006.html
Vo zu Gas: http://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/BJNR239600006.html
Dazu gibt es aktuelle Erläuterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, diese ist für eine Weisung der BA durchgeführt worden, diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Anlage-zu-FH-der-BA-zu-24.pdf In den neuen Fachlichen Hinweisen zu § 24 SGB II (vom 20.11.2012) kommt die BA zu dem Ergebnis, “eine Darlehensgewährung im Rahmen des § 24 Absatz 1 (kommt …) in Betracht, wenn der Bedarf unabweisbar ist (Sperrung der Stromversorgung droht) und nicht auf andere Weise gedeckt werden kann”.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2130

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Eidesstattliche Versicherung wird ab 1. Januar 2013 zur Vermögensauskunft – Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

www.infodienst-schuldnerberatung.de: “Bis zum 27. Juni 1970 war es der Offenbarungseid. Seither und noch bis Jahresende ist beim Gerichtsvollzieher die eidesstattliche Versicherung abzugeben, wenn ein Gläubiger nach einem vergeblichen Pfändungsversuch mehr über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners erfahren will. Ab Januar 2013 tritt an deren Stelle die Vermögensauskunft. Neben der Versachlichung des Begriffs treten einige grundlegende Veränderungen im Zwangsvollstreckungsrecht in Kraft.”

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/praxisthema/2012/eidesstattliche-versicherung-wird-ab-1-januar-2013-zur-vermoegensauskunft.html

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Inso-Reform: übermorgen erste Beratung im Bundestag

Am 29.11.2012 findet unter dem TOP 18 die Erste Beratung des Gesetzesentwurfes eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte statt.
vgl. auch unsere Seite zur Inso-Reform

Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/211.html

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