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BGH: Sondergebühren für P-Konto in der Regel unzulässig

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltene Bestimmung über die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) im Verkehr mit Verbrauchern in der Regel unwirksam ist, wenn der Kunde danach – bei Umwandlung seines schon bestehenden Girokontos in ein P-Konto – ein über der für dieses Girokonto zuvor vereinbarten Kontoführungsgebühr liegendes Entgelt zu zahlen hat oder wenn das Kreditinstitut – bei der Neueinrichtung eines P-Kontos – ein Entgelt verlangt, das über der Kontoführungsgebühr für ein Neukunden üblicherweise als Gehaltskonto angebotenes Standardkonto mit vergleichbarem Leistungsinhalt liegt. (Urteil vom 13. November 2012 – XI ZR 500/11 + Urteil vom 13. November 2012 – XI ZR 145/12🙂 Zur BGH-Seite – siehe auch unsere Seite zum P-Konto

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.05.2013

iff – Hamburg-Trend: Erster Hamburger Überschuldungsbericht erschienen

Das Hamburger iff instititut für finanzdienstleistungen e.V. hat am 07.11.2012 den ersten Bericht zur Situation der Überschuldeten, die sich an Hamburger Schuldnerberatungsstellen gewandt haben, veröffentlicht.

Quelle: http://www.iff-ueberschuldungsreport.de/index.php?id=1976&viewid=48148&page=0

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ZDF WISO: “Leben auf Pump”

In der ZDF-WISO-Sendung vom 12.11.2012 war Schuldnerberatung ein großes Thema.

Quelle: http://wiso.zdf.de/ZDF/zdfportal/web/ZDF.de/WISO/2942354/25123874/764536/Leben-auf-Pump.html

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BAG-SB / AG SBV: InsO-Reform – Jetzt aktiv werden!

“Jetzt gilt es für uns alle aktiv zu werden und auf die weitere Entwicklung Einfluss zu nehmen. Der AK-InsO der AG SBV hat einen Briefentwurf abgestimmt, mit dem Sie Ihre Abgeordneten kontaktieren, auf die drohende Entwicklung aufmerksam machen und zur Beachtung der Argumente der Schuldnerberatung auffordern können. Sie finden das Schreiben als doc-Datei (Word) und als PDF-Datei.”

Quelle: http://www.bag-sb.de/index.php?id=19&no_cache=1&tx_inhalt_pi1[pointer]=0&tx_inhalt_pi1[mode]=1&tx_inhalt_pi1[showUid]=959

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