Parlament hebt Verdienstgrenzen für Minijobs an

“Minijobber dürfen künftig mehr verdienen. Das hat das Bundestagsplenum am Donnerstag, 25. Oktober 2012, entschieden, indem es einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (17/10773) verabschiedet hat. Damit wird die Arbeitsentgeltgrenze bei Minijobs zum 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro angehoben. Ebenfalls angehoben wird die Verdienstgrenze für das monatliche Gleitzonenentgelt bei sogenannten Midijobs auf 850 Euro. Die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte wird zugleich in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt.”

Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/41186399_kw43_de_minijob/index.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

“Schuldnerberatung bei der HAB – Nachfragen zur Drs. 20/4916″

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim Golke (DIE LINKE) vom 16.10.12: “Welche Berufsabschlüsse haben die Mitarbeiter/-innen, die ab dem 01.07.2013 in der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der hamburger arbeit (HAB) beratend tätig sein werden? … Welche Berufsausbildungen haben jeweils die Mitarbeiter/-innen in den nach § 305 InsO in Hamburg anerkannten Stellen?” u.a.

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_5568.pdf

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import