Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens (30 Monate)

Beschluss vom 13. August 2012, 1 BvR 1098/11: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens nicht zur Entscheidung angenommen. In Anbetracht des Rechts der Beschwerdeführerin auf effektiven Rechtsschutz begegnet zwar die Untätigkeit des Sozialgerichts über einen Zeitraum von 30 Monaten erheblichen Bedenken. Allerdings besteht mangels Wiederholungsgefahr kein Rechtsschutzbedürfnis dafür, eine überlange Dauer des – mittlerweile abgeschlossenen – Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht feststellen zu lassen. Denn angesichts des Ende 2011 in Kraft getretenen Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren stehen nunmehr Rechtsbehelfe innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit zur Verfügung. (§ 202 Satz 2 SGG in Verbindung mit §§ 198 ff. GVG)

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-073.html

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Umfrage zeigt: Vorurteile gegenüber Hartz IV-Empfängern weit verbreitet

“Vorurteile gegenüber Arbeitslosen in der Grundsicherung (‘Hartz IV’) sind in großen Teilen der Bevölkerung weit verbreitet. Dies ist ein zentrales Ergebnis der Umfrage “Das Bild der Bevölkerung von Hartz IV-Empfängern” des Instituts für Demoskopie Allensbach. Die von der BA in Auftrag gegebene Erhebung zeigt, dass 57 Prozent der Deutschen denken, Hartz IV-Empfänger wären bei der Arbeitsuche zu wählerisch, ebenso viele halten sie für schlecht qualifiziert. … Dass solche Vorurteile kaum etwas mit der Realität zu tun haben, zeigen Analysen der BA. So ist für 75 Prozent der Menschen in der Grundsicherung Arbeit das Wichtigste in ihrem Leben. Über 70 Prozent von ihnen wären sogar bereit, Arbeit anzunehmen, für die sie überqualifiziert sind.”

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/Pressemeldungen/2012/Presse-12-042.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt Muster für Arbeitslosengeld II-Bescheide mit Erklärungstexten zur Verfügung

“Ab sofort steht Hartz IV-Empfängern eine Erklärungshilfe im Internet zur Verfügung. An einem Musterbescheid und einem Musterberechnungsbogen wird Schritt für Schritt erklärt, was sich hinter der Verwaltungssprache verbirgt, Fachbegriffe werden einfach und nachvollziehbar erläutert.” Musterbescheid (pdf) und Musterberechnungsbogen (pdf). Siehe auch “Der Bescheid”

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/Pressemeldungen/2012/Presse-12-044.html

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