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“Jobcenter zahlt Rücklastgebühren”

http://www.gegen-hartz.de verweist auf eine erfolgreiche Untätigkeitssklage beim Sozialgericht Freiburg (§ 88 Abs. 1 SGG, SG Freiburg, AZ: S 13 AS 6851/11)

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-zahlt-ruecklastschriftgebuehren-9001135.php

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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DIW zum Zusammenspiel von Einkommen und Lebenserwartung

Ergebnis einer Studie, die DIW-Forscher zusammen mit Wissenschaftlern des Robert Koch-Institut (RKI) auf der Basis von Daten der großen Wiederholungsbefragung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) erstellt haben: “Frauen aus armutsgefährdeten Haushalten haben demnach eine um dreieinhalb Jahre geringere Lebenserwartung als wohlhabende Frauen. Männer aus armutsgefährdeten Haushalten und solche mit prekären Einkommen leben durchschnittlich fünf Jahre kürzer als ihre wohlhabenden Geschlechtsgenossen.”

siehe auch unsere Meldungen

Quelle: http://www.diw.de/sixcms/detail.php?id=diw_01.c.408346.de

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016

Im Bundestag notiert: Zinssatzdeckelung

Der Zinssatz für Dispositionskredite soll auf maximal fünf Prozentpunkte, der für Überziehungskredite auf maximal acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gedeckelt werden. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/10855).

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_10/2012_434/03.html

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 41/2012

u.a. 2.2 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.09.2012,- L 7 AS 660/12 ER: Jobcenter darf auch die Vorlage von Kontoauszügen der vergangenen sechs Monate verlangen aufgrund des unregelmäßigen Einkommens der Antragstellerin. Anmerkung: BSG, Beschluss vom 15.07.2010, – B 14 AS 45/10 B: Eine Verpflichtung zur Vorlage von Kontoauszügen für die zurückliegenden sechs Monate ist nicht zu beanstanden.
2.6 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.2012,- L 12 AS 1044/12 B ER: Das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit kann nicht zulässiger Gegenstand einer Eingliederungsvereinbarung bzw. eines Eingliederungsverwaltungsaktes sein, da es bereits Voraussetzung für dessen Abschluss bzw. Erlass ist.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2120

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Veranstaltung des SoVD Hamburg und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Hamburg: “Für ein Leben ohne Armut im Alter!”

Diskussionsveranstaltung am 18. Oktober, 18:00 Uhr, im Barmbek-Basch, Wohldorfer Str. 30, 22081 Hamburg mit Dr. Ulrich Schneider (Hauptgeschäftsführer, Der Paritätische Gesamtverband), Klaus Wicher (1. Landesvorsitzender, SoVD Hamburg ), Uwe Grund (Vorsitzender DGB Hamburg), Vertreter/in der SPD (angefragt)

Quelle: http://www.sovd-hh.de/21759.0.html

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