Gerichtsvollzieher bei Jobcenter! – Falschmeldung?

Siehe zunächst unsere Meldung vom 20.07.2012 (“Gerichtsvollzieher pfändet zahlungsunwilliges Jobcenter”). Ebenso hatte auch die Frankfurter Rundschau berichtet. Nun soll das alles gar nicht so gewesen sein.

Quelle: http://www.l-iz.de/Politik/Kassensturz/2012/07/Jobcenter-wehrt-sich-gegen-Berichterstattung.html

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Infodienst Schuldnerberatung 2/2012 erschienen (pdf)

Infodienst Schuldnerberatung 2/2012 erschienen! Wie stets lesenswert. Dort auch wiedergegeben “Praxisthema: Minderjährigenhaftung bei Rückforderungen des Jobcenters, Bärbel Sterlinski, ZSB Stuttgart” (siehe nächste Meldung hier).

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/uploads/media/infodienst-2012-02.pdf

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Infodienst Schuldnerberatung – Praxisthema: “Minderjährigenhaftung bei Rückforderungen des Jobcenters”

“Gängige Praxis der Jobcenter ist es, Rückforderungsbescheide gegen jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zu erlassen. Dies trifft auch die minderjährigen Kinder des Hilfeempfängers. Um zu verhindern, dass der Minderjährige mit Schulden in die Volljährigkeit geht, ist per Gesetz die Einrede nach § 1629a BGB möglich. Damit beschränkt sich die Haftung des Minderjährigen auf das Vermögen, dass er mit Eintritt in die Volljährigkeit hat. In der Praxis hat sich die Einrede gegenüber dem Jobcenter bewährt. Als Arbeitshilfe sind eine Musterformulierung, sowie der Antworttext des Jobcenter angefügt.”

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/minderjaehrigenhaftung-bei-rueckforderungen-des-jobcenters-2 (Link aktualisiert am 2.3.2015)

Update 24.3.2017:

siehe auch Bundessozialgericht: Keine Haftung junger Volljähriger nach pflichtwidrigem Verhalten ihrer Eltern beim SGB II-Bezug

 

Europaparlament: “Grundlegende Bankdienstleistungen müssen für alle EU-Bürger zugänglich sein”

Siehe auch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2012 mit Empfehlungen an die Kommission zum Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen.
Etwas mühsam zu lesen, aber lohnt sich trotzdem.

Am Ende heisst es “Das Europäische Parlament (…) 1.
fordert die Kommission auf, den Stand der Dinge in sämtlichen Mitgliedstaaten bis September 2012 ausführlich darzulegen;
fordert die Kommission auf, bis Januar 2013 auf der Grundlage von Artikel 114 des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend den als Anlage beigefügten ausführlichen Empfehlungen einen Richtlinienvorschlag zur Gewährleistung des Zugangs zu grundlegenden Bankdienstleistungen für alle rechtmäßig in der Union ansässigen Verbraucher vorzulegen, außer wenn eine umfassende Prüfung ergibt, dass für einen derartigen Vorschlag keine Notwendigkeit besteht;”

Quelle: http://www.europarl.europa.eu/news/de/pressroom/content/20120704IPR48262/html/Grundle

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