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Bundesverfassungsgericht zur Zurechnung fiktiver Einkünfte des Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung des Kindesunterhalts

Aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes:

„… Eltern haben gegenüber ihren minderjährigen Kindern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Es ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese „bei gutem Willen“ ausüben könnte. Gleichwohl bleibt Grundvoraussetzung eines jeden Unterhaltsanspruchs die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. …

Die Zurechnung fiktiver Einkünfte zur Begründung der Leistungsfähigkeit setzt zweierlei voraus:

  • Zum einen muss feststehen, dass subjektiv Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners fehlen.
  • Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt.“

Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 18. Juni 2012; 1 BvR 774/10; 1 BvR 1530/11; 1 BvR 2867/11

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 12.06.2013

Masterthesis “Zur Mannigfaltigkeit der privaten Überschuldung- eine qualitative Untersuchung der psycho-sozialen Folgen” (pdf)

Christina Speckner hat sich in ihrer Masterthesis (vorgelegt an der HAW Hamburg) mit den psychosozialen Auswirkungen privater Überschuldung und den (unzureichenden) Angeboten der Schuldnerberatung auseinandergesetzt.

Quelle: http://opus.haw-hamburg.de/volltexte/2012/1687/pdf/WS.SA.MA.ab12.44.pdf

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Rechtsprechungsdatenbank zu allen BSG-Urteilen im SGB II/SGB XII

Bernhard Bisping, Sozialberater, hat eine vollständige Datenbank zu allen seit 2005 ergangenen BSG – Entscheidungen zum SGB II/SGB XII erstellt, diese wird nun auf der Tachelesseite veröffentlicht.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/urteile/default.aspx

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BfDI – INFO 3 “Sozialdatenschutz”

“Diese Informationsbroschüre will dazu beitragen, die Datenschutzbestimmungen des Sozialrechts transparent zu machen.”

Quelle: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/BfDI_Info_3_Sozialdatenschutz.html?nn=409164

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Inso-Newsletter Rechtsanwälte Henning & Janlewing 6/12

u.a. mit: Das Zwangsvollstreckungsverbot des § 89 InsO gilt auch für das Verfahren der eidesstattlichen Versicherung (BGH Beschl. vom 24.5.12, IX ZB 275/12)
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Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2012/henning2012.06.html

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