OLG Schleswig: Extra-Gebühren für Pfändungsschutzkonto unzulässig

Ein weiteres Urteil in Sachen Gebühren p-Konto (siehe schon OLG Bremen und OLG Frankfurt):
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Juni 2012, Aktenzeichen 2 U 10/11: Eine Bank darf in ihren Allgemeinen Geschäftsgebühren keine Zusatzgebühren für die Umwandlung eines allgemeinen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) erheben.

Quelle: http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201213extragebueren.html

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BASFI “Neue Hotline zum Bildungs- und Teilhabepaket”

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat für zunächst sechs Monate eine Hotline zum Bildungs- und Teilhabepaket eingerichtet, die werktags unter folgender Telefonnummer geschaltet ist: 040 – 428 28 3000.

Quelle: http://www.hamburg.de/basfi/pressemeldungen/nofl/3460530/2012-06-19-basfi-hotline-teilhabepaket.html

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zum Ersuchen “Genossenschaftliches Wohnen trotz Überschuldung sichern” (pdf)

In der aktuellen Drucksache zum Thema (20/4506) wird eine Stellungnahme der Hamburger Justizbehörde zitiert:
“… Wir begrüßen es, dass diese seit langem bekannte Gesetzeslücke nunmehr geschlossen werden soll. Der Entwurf will allerdings nur solche Genossenschaftsanteile schützen, die das Vierfache der monatlichen Nettokaltmiete nicht übersteigen oder die auf diesen Betrag reduziert werden können. Wenn Genossenschaftsanteile das Vierfache übersteigen und der Schuldner nach der Satzung gehindert ist, seine Anteile durch Kündigung nach § 67b GenG auf dieses Maß zu reduzieren, soll der Kündigungsausschluss der Mitgliedschaft für den Insolvenzverwalter nicht gelten.
Wir halten diese Einschränkung nicht für angemessen. Die Annahme der Entwurfsbegründung, dass Genossenschaftsanteile jenseits des Vierfachen der Nettokaltmiete eher den Charakter einer Geldanlage hätten und es verhindert werden müsse, dass Genossenschaftsmitglieder die Möglichkeit erhielten, Teile ihres Vermögens der Insolvenzmasse zu entziehen, wird der Wirklichkeit des Modells genossenschaftlichen Wohnens nicht gerecht. …”

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_4506.pdf

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AG Wilhelmshaven “Keine sittenwidrige Härte bei Pfändung eines ehelichen Gemeinschaftskontos, wenn nur gegen einen Ehepartner eine Kontopfändung vorliegt”

In der aktuellen ZVI wird auf AG Wilhelmshaven, Beschl. v. 9. 1. 2012; AZ: 14 M 583/09 (rechtskräftig) hingewiesen.

Quelle: http://zvi-online.de/d5a2348726633ebe501e1a2f826cacd3

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