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gegen-hartz.de: Spesen sind kein Einkommen

Erhalten Hartz-IV-Aufstocker von ihrem Arbeitgeber Spesen oder Verpflegungsmehraufwendungen, darf das Jobcenter diese grundsätzlich nicht als anrechenbares Einkommen werten und das Arbeitslosengeld II kürzen. Allerdings sollte der Hilfebedürftige mit Belegen nachweisen, wofür er die Spesen verwendet hat, entschied das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in einem am Donnerstag, 14. Juni 2012, bekanntgegebenen Urteil (AZ: L 3 AS 820/10).

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-spesen-sind-kein-einkommen-18875.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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Süddeutsche: Mehr Hartz-IV-Empfänger brauchen Notkredite

Nach den aktuellsten Daten vom Februar stieg die Zahl der sogenannten Bedarfsgemeinschaften, die eine entsprechende Unterstützung erhielten, auf 17.600 pro Monat an. Vor einem Jahr waren es noch 14.600 gewesen. 2007 waren es im Schnitt 9.800 pro Monat.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/zinslose-darlehen-vom-jobcenter-mehr-hartz-iv-empfaenger-brauchen-notkredite-1.1392952

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