Urteil des KG Berlin vom 07.03.2012 (26 U 65/11): Die doppelte Eintragung einer Forderung bzw. eines damit verbundenen Negativmerkmals bei der Schufa ist irreführend, vertrags- und rechtswidrig, da eine zusätzliche Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit möglich ist. Quelle
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 05.06.2013