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Doppelte Schufa-Einträge sind unzulässig

Urteil des KG Berlin vom 07.03.2012 (26 U 65/11): Die doppelte Eintragung einer Forderung bzw. eines damit verbundenen Negativmerkmals bei der Schufa ist irreführend, vertrags- und rechtswidrig, da eine zusätzliche Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit möglich ist. Quelle

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 05.06.2013