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u.a. SGB II-Rechtsprechungsübersicht des BSG im Jahr 2011
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u.a. 1.1 BSG, Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 101/11 R:
Einnahmen aus der Erbschaft sind Einkommen iS des § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II in der bis Ende 2010 geltenden Fassung, denn im Fall der Gesamtrechtsnachfolge kann der Erbe bereits mit dem Erbfall über seinen Anteil am Nachlass verfügen. Maßgebend für die Einordnung als wertmäßiger Zuwachs und damit für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen ist, ob der Erbfall jedenfalls vor der ersten Antragstellung eingetreten ist.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2045
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AG Göttingen, Beschl. v. 8. 9. 2011 – 71 IN 122/05 (rechtskräftig) zur Erwerbsobliegenheit:
Im Rahmen des § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO muss sich ein erwerbsloser Schuldner aktiv um eine Arbeitsstelle bemühen. Erforderlich sind im Durchschnitt 10-12 Bewerbungen im Monat. Allein eine Meldung bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitsuchend genügt nicht.
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