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BGH: Zahlungen des Schuldners an einen Insolvenzgläubiger aus dem Unpfändbaren auch in der Wohlverhaltensphase möglich

Aus dem aktuellen Newsletter von RA Henning:
“Zahlungen des Schuldners an einen Insolvenzgläubiger aus dem Unpfändbaren in der Wohlverhaltensphase beeinträchtigen die Gläubigerbefriedigung iSd. § 296 Abs. 1 S.1 InsO nicht. – BGH, Beschl. vom 20.1.2011, IX ZB 8/10
Mit dieser kurzen Entscheidung setzt der BGH seine mit Urt. vom 14.1.10, IX ZR 93/09, begonnene Linie fort. Zahlungen des Schuldners aus dem Unpfändbaren an Insolvenzgläubiger sind in beiden Verfahrensabschnitten zulässig. Finanzierungen von PKW, die benötigt werden, um den Arbeitsplatz zu erreichen, oder auch Immobilienfinanzierungen können somit auch nach Insolvenzeröffnung fortgeführt werden.”

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 04.07.2020