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Soforthilfe ab 01.01.2012 bei fehlendem P-Konto

Martin Langenbahn (Caritasverband Karlsruhe) und Prof. Dieter Zimmermann (Ev. Hochschule Darmstadt), beides Mitglieder des AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV (Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände), haben in einem Aufsatz die zukünftige Rechtslage, möglicherweise auftretende Notlagen zum Jahreswechsel und Lösungsansätze aufgezeigt. Für alle Betroffenen, die es versäumt haben, rechtzeitig (d.h. spätestens bis zum 27.12.2011) ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, haben sie ein Formular zur Beantragung von (Vorschuss)Leistungen nach SGB II entwickelt.
&#8211 “Notwendige Existenzsicherung bei Auszahlungssperre im Januar 2012″ (pdf)
&#8211 Musterantrag (Vorschuss-)Leistungen nach dem SGB II (doc)

Quelle: http://www.sfz.uni-mainz.de/2943.php

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

BM Arbeit und Soziales: Das ändert sich im neuen Jahr

Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2012 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden.
siehe auch Übersicht VZ NRW

Quelle: http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/neues-jahr-2012.html

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Bundesverfassungsgericht zur Befreiung von Rundfunkgebühren

Beschluss vom 30. November 2011, 1 BvR 3269/08 + 1 BvR 656/10; Beschluss vom 9. November 2011, 1 BvR 665/10:
Liegt das verfügbare Einkommen so knapp über den Hartz-IV-Regelsätzen, dass der Betroffene bei Zahlung der Rundfunkgebühren unter das Existenzminimum rutschen würde, kann eine Rundfunkgebührenbefreiung erfolgen.
“Denn die Vorschrift des § 6 Abs. 3 RGebStV, der in besonderen Härtefällen eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vorsieht, schafft die Möglichkeit, auch diejenigen Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlag in dem Umfang, in dem die Rundfunkgebühren den Zuschlag übersteigen, von der Rundfunkgebührenpflicht zu befreien, obwohl die Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV nicht vorliegen. Ebenso erlaubt die Härtefallregelung diejenigen Personen teilweise von den Rundfunkgebühren zu befreien, die zwar keine Sozialleistungen i. S. d. Befreiungstatbestandes beziehen, deren Einkommen die Regelsätze aber nur geringfügig übersteigt, so dass der übersteigende Betrag die Rundfunkgebühren nicht abdeckt.”

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-084.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Paritätischer legt Armutsbericht 2011 vor – “Verhärtete Armut”

“Vor einer Verfestigung der Armut auf Rekordniveau warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der Veröffentlichung seines Armutsberichtes 2011. Scharfe Kritik übt der Verband an der Sozialpolitik der Bundesregierung. Er fordert die Bundesregierung zu einer rigorosen armutspolitischen Kehrtwende auf.”

Quelle: http://www.der-paritaetische.de/pressebereich/artikel/news/verhaertete-armut-paritaetischer-legt-armutsbericht-2011-vor/

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vzbv: Bundesregierung plant “verbindliche Regelung zum Zugang zu einem Basiskonto”

“Jeder Mensch sollte einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto haben. Dieser muss gesetzlich verankert werden. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) seit Jahren. Zu diesem Ergebnis kommt nun auch die Bundesregierung in ihrem gestern (20.12.) beschlossenen 6. Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) von 1995, der dem vzbv vorliegt. … Die Bundesregierung geht in ihrem Bericht davon aus, dass die Europäische Kommission im Sommer 2012 nach Überprüfung der Wirksamkeit einer EU-Empfehlung einen Gesetzesvorschlag für eine verbindliche Regelung zum Zugang zu einem Basiskonto vorlegen wird und will sich in diese Regulierungsinitiative aktiv einbringen.”
Anmerkung: In der Bundesratssitzung vom 16.12.2011 wurde der Antrag Drucksache 715/11 (vgl. unsere Meldung vom 25.11.2011) abgelehnt. Staatsminister Michael Boddenberg (Hessen) erklärte dazu: “Die Einführung eines subjektiven Anspruchs auf ein Guthabenkonto mit Basisfunktion wird in der Sache begrüßt. Vor der Einbringung eines Gesetzentwurfs sollte jedoch der für Dezember 2011 angekündigte Bericht der Bundesregierung zum “Girokonto für jedermann” abgewartet werden. Gesetzliche Regelungen sollten die dort gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigen.” – interessantes Timing.
Plenarprotokoll

Quelle: http://www.vzbv.de/8468.htm

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