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Tag: 10. November 2011
Quelle: http://www.sfz.uni-mainz.de/2943.php
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Quelle: http://hartz.info/index.php?topic=17.msg14#msg14
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Vergeben Banken ihre Kredite je nach Bonität des Kunden zu unterschiedlichen Zinsen, dürfen sie nicht nur mit dem günstigsten Zinssatz werben. Urteil des LG Stuttgart vom 22.9.2011 (17 O 165/11) – nicht rechtskräftig
Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1546/index.html?ref_presseinfo=true
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“Mit einer reinen Info-Kampagne wird es nicht gelingen, möglichst viele überschuldete Haushalte zu erreichen. Wir fordern, dass umgehend in jeder Sozialleistungsstelle bis zum Jahresende eine entsprechende Beratungsperson bereitsteht.”
siehe auch unsere PM “P-Konto: Informationskampagne reicht nicht aus “ (pdf)
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“Eine Einigungsgebühr nach VV 1000 RVG fällt dann an, wenn der Gläubiger bei einem Vergleich im Sinne des § 779 BGB mitgewirkt hat und dieser sich nicht auf ein Anerkenntnis oder Verzicht beschränkt. Von dem Zustandekommen eines solchen, eine Einigungsgebühr auslösenden Vergleichs ist bei unstreitigen, da titulierten Forderungen lediglich dann auszugehen, wenn durch den Vertragsabschluss eine zusätzliche Sicherung zu Gunsten des Gläubigers entsteht.” AG Plön AG Plön, Beschluss 5. Mai 2011, 10 M 1544/10
Quelle: http://openjur.de/u/165004.html
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Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ132092462122401/p-konto
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Drucksache 20/2042 “Angemessene Unterkunftskosten und neuer Mietenspiegel 2011 – wann wird die uralte Fachanweisung endlich angepasst?”
siehe auch die Fachanweisung
Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_2042.pdf
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Drucksache 20/2073 “Der Senat wird ersucht, bis zum 31.03.2011 eine Bundesratsinitiative zu starten,
• durch die das Bestellerprinzip in das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung integriert wird, sodass der Vermieter in der Regel die Kosten für die Vermittlung tragen muss und eine vertragliche Abwälzung auf die Wohnungssuchenden unwirksam ist.
• durch die die Ausbildung zum/zur lmmobilienkaufmann/-kauffrau oder eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung mit klaren Qualitätsstandards zur Voraussetzung für die Ausübung des Berufs des Immobilienmaklers gemacht wird.”
Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_2073.pdf
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