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Bundesverwaltungsgericht: “Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Studenten nur bei Bezug von BAföG”

BVerwG 6 C 34.10 – Urteil vom 12. Oktober 2011: “Das Bundesverwaltungsgericht führte als Begründung aus, eine Befreiung könne die Klägerin weder nach den Regelvoraussetzungen noch als Härtefall beanspruchen: Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sieht in seiner geltenden Fassung anders als das frühere Recht eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nicht schon allgemein dann vor, wenn der Rundfunkteilnehmer nur über ein geringes Einkommen verfügt. Maßgeblich ist vielmehr, dass eine bestimmte staatliche Sozialleistung bezogen wird. Die Rundfunkanstalt soll dadurch von einer eigenen Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Rundfunkteilnehmers entlastet werden.”

Quelle: http://www.bverwg.de/enid/90d60e59219db632f1d85f1ff6ea7084,5b87857365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133393231093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html

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Inkassoverband fordert Aufsicht über Inkassounternehmen

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, fordert eine öffentliche Aufsicht über Inkassounternehmen. “Die Behörden brauchen Instrumente, mit denen sie wirkungsvoll gegen Abzocker und unseriöse Geschäftemacher vorgehen können”, so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz am Donnerstag in Berlin.

Quelle: http://bdiu.de/presse/pressemeldungen/aufsicht/index.html

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Bundesrat will Schutz von Verbrauchern noch weiter ausbauen -> u.a. neuer § 15a RDG ?

Die Bundesländer wollen u.a. im Zusammenhang mit Forderungen aus Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr neue Informationspflichten für Inkassodienstleister in das Gesetz aufnehmen. Diese sollen sicherstellen, dass der Schuldner die notwendigen Angaben zu wesentlichen Umständen des Vertragsschlusses erhält, aus denen er Schlüsse über die Berechtigung der Forderungen ziehen kann.
Entwurf-§15a RDG: Unterrichtung des Verbrauchers bei der Einziehung von Forderungen aus Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8538/DE/presse/pm/2011/148-2011.html?__nnn=true

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