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Broschüre: Ratgeber Hartz IV – Tipps und Hilfen des DGB – Neuauflage 2011

erwerbslos.de : “Absolut Empfehlenswert”

Quelle: https://www.dgb-bestellservice.de/besys_dgb/auswahl.php?artikelnr=DGB21351

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

BGH: Einkünfte selbstständig tätiger Schuldner als Teil der Insolvenzmasse (pdf)

BGH, IX ZB 94/09, Beschluss vom 19. Mai 2011 , Rn 4: “Der Senat hat bereits entschieden, dass Einkünfte, die ein selbständig tätiger Schuldner nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielt, in vollem Umfang, ohne einen Abzug für beruflich bedingte Ausgaben, zur Insolvenzmasse gehören. Der Schuldner kann nur gemäß § 850i ZPO beantragen, dass ihm von seinen durch Vergütungsansprüche gegen Dritte erzielten Einkünften ein pfand- freier Betrag belassen wird.”

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=a1eafae9276eb3525c8cdf1dfc34e9d6&nr=56816&pos=0&anz=1

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BGH zur Pfändung eines PKW eines gehbehinderten Schuldners

BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 – VII ZB 12/09: “Der Pkw eines gehbehinderten Schuldners unterliegt nicht der Pfändung, wenn die Benutzung des Pkw erforderlich ist, um die Gehbehinderung teilweise zu kompensieren und die Eingliederung des Schuldners in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern.”

IAB-Chef Möller: Seit 20 Jahren Reallohnverluste bei den Geringqualifizierten

Die Geringqualifizierten erleiden seit 1990 Reallohnverluste, die sich ab 2005 nochmals beschleunigt haben. Darauf weist Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift IAB-FORUM hin. “Deutschland gilt heute als eines der OECD-Länder mit dem höchsten Anstieg der Lohnungleichheit”, stellt IAB-Direktor Möller fest. Ein 40-jähriger Akademiker verdiene mittlerweile im Durchschnitt das 2,6-Fache eines Geringqualifizierten gleichen Alters. Im Jahr 1984 war es erst das 2,1-Fache.

Quelle: http://www.iab.de/de/informationsservice/presse/presseinformationen/fo0111.aspx

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Inso-Newsletter Rechtsanwälte Henning und Janlewing

– “Still und leise hat der Deutsche Bundestag am 7.7.2011 § 7 InsO aufgehoben (siehe ua. BT-Drucksache 17/6406). Damit entfällt bereits in Kürze die Möglichkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. In Zukunft wird es nur in den Fällen einen Weg nach Karlsruhe geben, in denen das Landgericht die Rechtsbeschwerde zulässt. Eine Nichtzulassungsbeschwerde sieht das Gesetz nicht vor. Es drohen damit stark divergierende Entscheidungen der einzelnen Landgerichte, wie sie auch zum Zwangsvollstreckungsrecht bekannt sind.”
– Eine Rentennachzahlung ist pfändungsrechtlich keine Einmalzahlung, sondern zur Ermittlung ihrer Pfändbarkeit zunächst den jeweiligen Monaten zuzuordnen, für die sie gewährt wird. Für die einzelnen Monate ist dann gem. § 850c ZPO der pfändbare Betrag zu ermitteln, wobei die Nachzahlung mit anderen Einkünften zusammenzurechnen ist. Dies gilt auch in dem Insolvenzverfahren einer natürlichen Person. OLG Düsseldorf, Urt. vom 25.3.2011 -7 U 148/09-
u.a.

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2011/henning2011.07.html

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