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BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. (Urteil des BGH vom 09.06.2011- III ZR 157/10)

Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1509/index.html?ref_presseinfo=true

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Antwort zur Kleinen Anfrage “Finanzierungs- und Beratungslücken …” (pdf)

Die Antwort zur am Dienstag hier eingestellten kleinen Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 01.07.11 (Drucksache 20/926) ist da.

Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_926.pdf

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