Ab dem 01.07.2011 gelten neue Regelungen für die Anrechnung von Erwerbseinkommen beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II.
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
Ab dem 01.07.2011 gelten neue Regelungen für die Anrechnung von Erwerbseinkommen beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II.
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Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins neu berechnet. Dieser erhöht sich von 0,12 % auf 0,37 %.
Quelle: http://www.bundesbank.de/download/presse/pressenotizen/2011/20110628.basiszinssatz.php
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