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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 24/2011

1.1 BSG, Urteil vom 09.06.2011, B 8 SO 3/10 R: Der Rechtsprechung des 14. Senats des Bundessozialgerichts (zum SGB II) ist zu folgen, wonach ein Fernsehgerät weder ein Einrichtungsgegenstand noch ein Haushaltsgerät ist, das eine Beihilfe zur Erstausstattung einer Wohnung (hier § 31 Abs 1 Nr 1 SGB XII) rechtfertigt.
3.3 LSG Sachsen- Anhalt Urteil vom 03.03.2011, – L 5 AS 160/09 – Hat ein Hartz-IV Empfänger vom Amt doppelt so viel Geld für die Miete erhalten, als er im Antrag angegeben hatte, kann das Jobcenter das Geld zurück verlangen.
u.a.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2000

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

heute im Deutschlandfunk-Feature: “Wenn Geld umsonst ist”

heute im Deutschlandfunk, 19:15 Uhr “Wenn Geld umsonst ist – Die Idee vom bedingungslosen Grundeinkommen”

Quelle: http://www.dradio.de/dlf/programmtipp/dasfeature/1447721/

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Seite “Materialien und Arbeitshilfen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto)” vom forum-schuldnerberatung.de aktualisiert

Dabei der Hinweis: “Hier nochmals der Hinweis, dass die Banken und Sparkassen den Sockelbetrag automatisch umstellen und auch die Freibeträge für Unterhaltspflichten/BG-Mitglieder erhöhen, so dass keine korrigierten Bescheinigungen notwendig werden. Dies entspricht nicht nur der Ansicht des AK Girokonto der AGSBV, sondern auch einer Empfehlung, die der ZKA (Zentraler Kreditausschuss der Bankenwirtschaft) seinen Mitgliedsverbänden gegeben hat.”

Quelle: http://www.f-sb.de/service_ratgeber/pkonto/pkonto.htm

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Sozialgericht Frankfurt lehnt Antrag auf Nachhilfekosten für Hartz IV-Empfänger ab

Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 5. Mai 2011, Az.: S 26 AS 463/11 ER (nicht rechtskräftig):
“… Denn jedenfalls fehle es an der Geeignetheit der Nachhilfe. Der Antragsteller erhalte bereits seit Mai 2010 Nachhilfe. Trotzdem hätten sich seine Leistungen in Mathematik keineswegs gebessert. Vielmehr habe er sich mittlerweile von der Note ausreichend am Ende des vergangenen Schuljahres sogar noch verschlechtert… Im vorliegenden Fall zeigt sich, dass der Anspruch auf Übernahme von Nachhilfekosten von den Umständen des Einzelfalles abhängig ist.”

Quelle: http://www.sg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/SG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/SG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/b12/b1250a80-d929-6031-f012-f31e2389e481,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

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