vzbv: E.ON Hanse muss Stromkunden Geld zurückzahlen

“Das Landgericht Itzehoe hat E.ON Hanse verurteilt, zu Unrecht kassierten Stromzahlungen aus den Jahren 2006 bis 2008 zu erstatten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kunden damals den unzulässigen Preiserhöhungen widersprochen haben. Damit setzten sich die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor Gericht durch. Sie hatten für 60 “ThermoStrom”- Kunden Klage gegen den Energiekonzern erhoben. Der unmittelbare Erstattungsanspruch ist auf die im Prozess vertretenen Verbraucher beschränkt. Das Urteil verbessert jedoch auch die Rechtsposition anderer Betroffener.”

Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1496/index.html?ref_presseinfo=true

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Bundestag: “Sachverständige erörtern den Nutzen von Sanktionen in der sozialen Grundsicherung”

“Ingo Kolf vom Deutschen Gewerkschaftsbund äußerte “allergrößte Bedenken”, ob die bestehenden Regeln mit einem menschenwürdigen Existenzminimum vereinbar und damit verfassungskonform sind. … Christian Dorenkamp von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände betonte hingegen, die Solidarität mit Hilfebedürftigen dürfe keine “Einbahnstraße” sein. …” u.a.

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_06/2011_226/04.html

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BGH: Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos durch die Bank ist unwirksam

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam ist. … Klauseln, die es einem Kreditinstitut ermöglichen, Entgelte für Tätigkeiten zu erheben, die es – wie hier – im eigenen Interesse erbringt, halten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der sie abweichen, nicht vereinbar sind und die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
Urteil vom 7. Juni 2011 – XI ZR 388/10

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0097/11

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