Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 18/2011

BSG Urteil vom 18.01.2011, B 4 AS 99/10 R: Für die Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II ist ein Fortzahlungsantrag erforderlich
u.a.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1993

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Grundsicherungsträger darf die Miete nicht ungemindert an den Vermieter überweisen, wenn der Hilfeempfänger die Miete gemindert hat

SG Karlsruhe, Urteil vom 19.04.2011 – S 15 AS 2985/09, nicht rechtskräftig

Quelle: http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1268140/index.html?ROOT=1183846

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Inso-Reform: 25 %-Quote zur Verkürzung der RSB aus drei Jahre zu hoch ?!

“Inzwischen weisen erste kritische Stimmen aus der Verbraucherinsolvenzpraxis darauf hin, dass die geplante Verkürzung von drei Jahren, die nur dann greifen soll, wenn eine Mindestquote von 25% erreicht wird, an den Realitäten der Praxis vollkommen vorbeigehe. Bekannt ist, dass etwa 80% der Verfahren masselos bleiben. Somit würden nur sehr wenige Schuldner in den Genuss eines verkürzten Insolvenzverfahrens gelangen können. Es bestünde die Gefahr eines Zwei-Klassen-Rechts.
Die Geschäftsstelle des Deutschen Privatinsolvenztages bittet daher Beratungsstellen und Kanzleien um Prüfung, in wievielen Verfahren es überhaupt zu einer frühzeitigen Restschuldbefreiung nach 3 Jahren kommen könnte. Der DPIT will die Reaktionen sammeln und an das Bundesjustizministerium weiterleiten.” (aus www.forum-schuldnerberatung.de)

Quelle: http://www.forum-schuldnerberatung.de/

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“Gefährliche Strategie der Sparkassen und Genossenschaftsbanken: Macht mehr Schulden!”

www.forum-schuldnerberatung.de weist auf obiges Thema hin.

Quelle: http://www.forum-schuldnerberatung.de/

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diesen Donnerstag Filmabend “Bedingungsloses Grundeinkommen – ein Kulturimpuls!”

Der Kulturladen St. Georg zeigt den Film von Daniel Häni und Enno Schmidt. Anschließend Gelegenheit zu Austausch und Diskussion. Eintritt frei. Spenden erwünscht!
Donnerstag, 05.05.2011, 19:30, Kulturladen St. Georg, Alexanderstr. 16, 20099 Hamburg

Quelle: http://www.grundeinkommen-hamburg.de/facts/termine.php?abfragekat=2

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Inso-Newsletter Rechtsanwälte Henning + Janlewing 4/11

u.a. mit Hinweis und Anmerkungen zu BGH, Beschl. vom 10.3.11, IX ZB 168/09:
Der Schuldner hat in der Wohlverhaltensphase nicht die Verpflichtung, unaufgefordert eine noch ausschlagbare Erbschaft, ein noch ausschlagbares Vermächtnis oder einen noch nicht geltend gemachten Pflichtteil Gericht und Treuhänder anzuzeigen. Macht der Schuldner einen vor Ablauf der Wohlverhaltensphase entstandenen Pflichtteilsanspruch erst nach Ablauf der Wohlverhaltensphase geltend, hat er die Hälfte des erhaltenen Wertes nicht mehr an den Treuhänder abzuführen.

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2011/henning4_2011.html

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