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Anrechnung von Elterngeld: Musterklage von “TuWas”

“Das Arbeitslosenprojekt TuWas der Fachhochschule Frankfurt am Main hat einen Musterwiderpruch und eine Musterklage gegen die Anrechnung des Elterngeldes bei Hartz IV entwickelt. Beim Elterngeld werden Erziehende und Kinder unterschiedlich behandelt – je nach sozialem Status. Das ist politisch ein Skandal und kann auch verfassungswidrig sein.”

Quelle: http://www.erwerbslos.de/component/content/article/56-rechtshilfen/511-anrechnung-von-elterngeld-musterklage-von-qtuwasq.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 06/2011

u.a. mit dem BSG, der zwischen Arbeitsunfähigkeit, und der fehlenden Fähigkeit, beim Leistungsträger zu erscheinen, unterscheidet

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1977

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BGH: Aufhebung der Stundung wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheit setzt Gläubigerbeeinträchtigung voraus

Der BGH setzt seine Rechtsprechung, die streng eine Gläubigerbeeinträchtigung fordert, fort. Kann kein pfändbares Einkommen erzielt werden, macht das Pochen aud die Obliegenheit keinen Sinn.
Beschluss des IX. Zivilsenats vom 02.12.2010, IX ZB 160/10

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=273612c70c75a8edf8de9b85d24c990a&nr=54664&pos=0&anz=1

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