Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1969
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90.386 Verbraucher-Insolvenzen von Januar bis Oktober 2010 = + 8,2 % zum Vorjahreszeitraum
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Der § 548 BGB ist leider viel zu wenig bekannt. Unterlässt der Mieter Schönheitsreparaturen, obwohl er dazu nach dem Mietvertrag wirksam verpflichtet wurde, so hat der Vermieter nur 6 Monate Zeit, den Schadenersatz dazu geltend zu machen! – vgl. BGH, VIII ZR 114/04, Urteil 19.1.2005
Nun gibt es eine Entscheidung im umgedrehter Richtung: will ein Mieter für erledigte Schönheitsreparaturen Geld vom Vermieter, weil die Klausel im Mietvertrag unwirksam ist, hat der Mieter dafür ebenfalls nur 6 Monate Zeit, sagt LG Kassel, 07.10.2010, 1 S 67/10.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__548.html
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wie stets lesenswert! PDF, 59 Seiten
Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/uploads/media/infodienst-2010-04.pdf
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