BGH, Urteil vom 11. November 2010, AZ: III ZR 57/10
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BGH, Urteil vom 11. November 2010, AZ: III ZR 57/10
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u.a. mit: BSG , Urteil vom 09.11.2010 , B 4 AS 27/10 R: Krankenschein schützt nicht vor Meldung bei der Arge
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1959
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Der Ausschuss für Arbeit und Soziales veranstaltet am Montag, den 22. November 2010, eine vierstündige öffentliche Anhörung zu den geplanten Hartz-IV-Regelsätzen und dem Bildungspaket für Kinder. – siehe auch:
• Kleine Anfrage LINKE zur Berechnung
• SPD fordert andere Berechnung der Hartz-IV-Sätze und Mindestlohn von 8,50 Euro
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_11/2010_379/01.html
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Das Elterngeld wird ab nächstem Jahr als Einkommen gewertet und mit Sozialleistungen verrechnet.
www.infodienst-schuldnerberatung.de dazu: “Bezieher, die von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht haben, haben die Möglichkeit, die Verlängerung zu widerrufen mit der Wirkung, dass sie den vollen Betrag des Elterngeldes nachbezahlt bekommen. Das gilt aber nur, wenn eine solche Nachzahlung noch in diesem Jahr ausbezahlt wird.”
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