Urteil vom 10. November 2010, VIII ZR 306/09
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Urteil vom 10. November 2010, VIII ZR 306/09
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Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat gestern das Verfahren zur Bundesbeteiligung an den Unterkunfts- und Heizkosten für Langzeitarbeitslose nach rund zehnmonatiger Beratungszeit ohne Ergebnis abgeschlossen. Es bleibt also bei der vom Bundestag beschlossenen Absenkung der Beteiligungsquote des Bundes von 25,4 auf 23,6 Prozent für das Jahr 2010.
Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8538/DE/presse/pm/2010/170-2010.html?__nnn=true
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www.kostenlose-urteile.de weist auf Oberlandesgericht München, Beschluss vom 10.12.1999, Aktenzeichen: 26 AR 107/99 hin.
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Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hat mit Beschluss vom 03.11.2010 den § 765a ZPO beim sog. “Monatsanfangsproblem” angewandt und einen Betrag von rund 200 Euro über den Sockelbetrag “einmalig” freigegeben. – AZ: 803d M 759/10.
Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2010/AG_Hamburg_Barmbek_803d_M_759_10.pdf
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