zwei BGH-Entscheidungen zur RSB-Versagung und Stundung

www.forum-schuldnerberatung.de weist auf zwei BGH-Entscheidungen hin.
Beschluss vom 07.10.2010, IX ZA 29/10: Die Restschuldbefreiung ist zu versagen, wenn ein Insolvenzschuldner in seinem Vermögensverzeichnis nicht alle Forderungen mit aufführt.
Beschluss vom 07.10.2010, IX ZB 259/09: Die Verfahrenskostenstundung ist abzulehnen, wenn ein Versagungsgrund für die Restschuldbefreiung zweifelsfrei vorliegt.

Quelle: http://www.forum-schuldnerberatung.de/

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“bedingungsloses Grundeinkommen” im Bundestag

Die Bundesregierung hält die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für falsch. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Ralf Brauksiepe (CDU), am Montagnachmittag vor dem Petitionsausschuss während der öffentlichen Beratung einer dahingehenden Petition deutlich. Es sei mit “problematischen Auswirkungen auf die Arbeitsanreize” zu rechnen.
Aus Sicht der Petentin Susanne Wiest sind die angesprochenen negativen Auswirkungen auf die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme nicht zu erwarten. Sie sei schon vielfach damit konfrontiert worden, sagte sie. Jedes Mal wenn sie ihren Gesprächspartner aber gefragt habe, ob er im Falle eines bedingungslosen Grundeinkommens nicht mehr arbeiten würde, sei dies verneint worden. “Jeder denkt, dass der andere dann nicht mehr arbeiten würde. Im Grunde wollen aber alle weiter arbeiten”, fasste Susanne Wiest ihre Erfahrungen zusammen.

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_11/2010_360/02.html

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Armut und Ausgrenzung – Betroffene zeigen ihre Sicht (pdf)

Das Projekt “Armut und Ausgrenzung – Betroffene zeigen ihre Sicht” hat Stimmen von Menschen, die in Armut leben bzw. auf Leistungen der Grundsicherungen angewiesen sind, zu ihrer Lebenssituation befragt.
06.12.2010, 14-18 Uhr, Polittbüro

Quelle: http://www.diakonie-hamburg.de/fix/files/doc/Einladung_.pdf

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Bundesregierung: Menschen mit Behinderungen besonders von Armut betroffen

“Menschen mit Behinderungen werden bisher nur ungenügend von Armutsbekämpfungsmaßnahmen erreicht. Das habe eine vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Auftrag gegebene Studie ergeben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3370) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_11/2010_361/09.html

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