RA Martin Reuter zur aktuellen Regelsatz-Diskussion
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“Die Aufgabe besteht darin, durch Kommunikation mit den zahlungssäumigen Kunden unserer Mandanten und/oder in Einzelfällen ihren Rechtsvertretern vor Ort eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.” – Na dann.
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• § 44 SGB X wird deutlich eingeschränkt!
• Zusammenstellung: Geplante Gesetzesänderungen im SGB II ab Januar 2011
• Zur Deckungslücke bei der Übernahme von Krankenversicherungskosten bei privat Versicherten
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de
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