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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Hartz IV Empfänger bekommen keinen PC bezahlt

Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (?Hartz-IV-Leistungen?) haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC. … artz-IV-Empfänger könnten nicht verlangen, bei der Erstausstattung ihrer Wohnung wie die Mehrheit der Haushalte gestellt zu werden. Es komme nicht darauf an, in welchem Umfang PCs in Haushalten in Deutschland verbreitet, sondern ob sie für eine geordnete Haushaltsführung notwendig seien. Ein Haushalt lasse sich aber problemlos ohne einen PC führen. Mit Informationen könnten sich Hartz-IV- Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04 2010 – L 6 AS 297/10 B

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/11_05_2010/index.php

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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Bundestag: Anhörung zur Hartz-IV-Regelsätzen am kommenden Montag

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales lädt am kommenden Montag, den 17. Mai 2010, zu einer öffentliche Anhörung von Sachverständigen über die Hartz-IV-Regelsätze.

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_05/2010_152/04.html

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