Für außergewöhnliche Ausgaben aufgrund einer besonderen Lebenslage (= “Sonderbedarf”) besteht ab sofort ein Anspruch auf eine höhere Hartz-IV-Leistung. So entschied das Bundesverfassungsgericht. Was ist ein Sonderbedarf und was nicht? Wann sind Anträge Erfolg versprechend?
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016