Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1911
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hib – heute im bundestag Nr. 111: “In bestimmten Fällen übernimmt der Träger der Grundsicherung für Hilfebedürftige die Zusatzbeiträge zur Krankenkasse. Dies schreibt die Bundesregierung in der Antwort (17/1310) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1105), in der sie detailliert schildert, in welchen sogenannten Härtefällen die Regelung greift.”
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_04/2010_111/02.html
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RA Bernd Jaquemoth/Prof. Dr. Dieter Zimmermann – www.infodienst-schuldnerberatung.de:
“Die Einführung des Pfändungsschutzkontos wirft zahlreiche Fragen im Hinblick auf die Umsetzung in der Praxis auf. Nachfolgend werden die neuen Regelungen im Überblick dargestellt sowie aus Sicht der Schuldner- und Insolvenzberatung mit kurzen Hinweisen und Problemanzeigen zur praktischen Anwendung erläutert. Der Beitrag erschien in ZVI Heft 3 und wird mit freundlicher Genehmigung der ZVI-Redaktion hier wiedergegeben.”
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