Quelle: http://www.sb-nord.de/Herzlich_Willkommen/veranstaltungen.php
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BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 – IX ZB 242/06
Ein Schuldner, der lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, hat sich im Rahmen der Erwerbsobliegenheit regelmäßig um eine angemessene Vollzeittätigkeit zu be-mühen.
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Potenzielle Existenzgründer/innen und Inhaber/innen von Betrieben haben die Möglichkeit sich im Bezirksamt Wandsbek kostenlos in betrieblichen Fragen beraten zu lassen. Dazu werden Sprechtage vom Verein “Unternehmer ohne Grenzen e.V.” im Rahmen des Projekts “StartChance”, gefördert durch die Europäische Union und die Freie und Hansestadt Hamburg, angeboten. Speziell ist das Angebot auf die Bedürfnisse von Existenzgründer/innen und Unternehmer/innen mit Migrationshintergrund ausgerichtet.
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“Die Sozialbehörde, team.arbeit.hamburg (ARGE) und die hamburgischen Mietervereine weisen aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung auf die Möglichkeiten hin, die Empfänger von Arbeitslosengeld II haben, wenn sie Mängel an ihrer Wohnung oder Fehler in ihrem Mietvertrag feststellen.
‘Wir unterstützen die Mieter dabei, ihr Recht durchzusetzen’, sagt Sozialsenator Dietrich Wersich. Zusammen mit den Vorständen der Mietervereine und Thomas Bösenberg, Geschäftsführer von team.arbeit.hamburg, fordert Wersich Betroffene auf, ihre Rechte gegenüber dem Vermieter wahrzunehmen.”
Quelle: http://www.hamburg.de/bsg/pressemeldungen/nofl/2106886/2010-02-18-bsg-mieten.html
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Quelle: http://statistik-nord.de/publikationen/anzeige/statistik-informiert-spezial-iv/2010/
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