Bundesarbeitsministerium erstellt Katalog zur Härtefallregelung

Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung in seltenen, besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Der Leistungsanspruch greift ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen “unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben.”
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich mit der Bundesagentur für Arbeit über die Definition der Härtefälle verständigt. Die Geschäftsanweisung enthält einen entsprechenden Katalog für die Grundsicherungsstellen. Dieser wird kurzfristig vor Ort zur Verfügung gestellt.
Auf der Seite steht schon mal eine erste nicht abschließende Aufzählung.

Quelle: http://www.bmas.de/portal/42172/2010__02__16__haertefallregelung.html

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Bundesgerichtshof zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urteil vom 17. Februar 2010 – VIII ZR 67/09:
Der Bundesgerichtshof hat über die Frage entschieden, ob die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) im Falle eines Kaufs unter Privatleuten anwendbar sind, wenn dem Geschäft ein Vertragsformular zugrunde gelegt wird, das der einen Vertragspartei vorliegt, aber von Dritten stammt (hier von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten wurde). Die Anwendbarkeit der Vorschriften wurde in dem entschiedenen Fall verneint.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=50931&pos=3&anz=39

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Hartz IV-Plattform: 631 Euro nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (PDF)

Quelle: http://www.hartz4-plattform.de/images/BVerfG-Vorg_631-Regels-17.pdf

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016