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Sozialgericht Dortmund: Hartz IV – Keine Leistungskürzung bei unzureichender Rechtsfolgenbelehrung

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 05.01.2009, Az.: S 22 AS 369/09 ER:
Langzeitarbeitslosen kann das Arbeitslosengeld II wegen Verstoßes gegen die Eingliederungsvereinbarung nur nach konkreter Belehrung über die Rechtsfolgen gekürzt werden. … Das Gericht hat ernstliche Zweifel im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheides. Die vor der Sanktionierung erfolgte Rechtsfolgenbelehrung sei nicht hinreichend gewesen. Diese müsse konkret, verständlich, richtig und vollständig sein.

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/03_02_2010/index.php

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Statistische Jahrbuch 2009/2010 für Hamburg erschienen

Neu erschienen ist jetzt das Statistischen Jahrbuch 2009/2010 für Hamburg. Dort legt das Statistikamt Nord wieder aktuelle Kompendien mit Daten zu demographischen, sozialen und ökonomischen Strukturen und Entwicklungen in Hamburg vor.
siehe insbesondere 4. Kapitel: Öffentliche Sozialleistungen (PDF)

Quelle: http://statistik-nord.de/publikationen/anzeige/statistik-informiert-nr-14/2010/

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Paritätischer kritisiert Hartz-IV-Stimmungsmache: Zahlen der Bundesagentur für Arbeit entlarven Missbrauchs-Vorwürfe als haltlos

“Der Paritätische Wohlfahrtsverband verurteilt die aufgeheizte Missbrauchs-Debatte und warnt vor diffamierender Stimmungsmache gegen Hartz-IV-Bezieher. Aktuelle Zahlen der Bundesagentur entlarvten die Missbrauchs-Vorwürfe von Koch, Sinn und co als haltlose Unterstellungen. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, ihren Fokus endlich von der Ausnahme auf die Regel zu richten. Die Politik sollte sich auf die 6,3 Millionen Menschen konzentrieren, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen, und ihnen endlich einen Weg aus Hartz IV und Armut zurück in Arbeit ermöglichen.”

Quelle: http://www.der-paritaetische.de/245/?tx_ttnews[tt_news]=3464&cHash=5243c624a7

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VGH Baden-Württemberg: Kindergeld zählt zum Einkommen der Eltern

Urteile vom 16.12.2009, Az.: 12 S 1550/07, 12 S 1603/07 und 12 S 567/08:
Der 12. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat in drei kürzlich veröffentlichten Urteilen klargestellt, dass das an die Eltern ausgezahlte Kindergeld zu deren Einkommen im Sinne sozialrechtlicher Vorschriften zählt.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig; der VGH hat jeweils die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

Quelle: http://www.vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1250097/index.html?ROOT=1153033

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