Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem unbekannten Zwischenhändler

BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 – VIII ZR 38/09:
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Verkäufer eines gebrauchten Pkw den Käufer darüber aufklären muss, dass er das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kfz-Brief eingetragenen “fliegenden Zwischenhändler” erworben hat.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=50295&pos=2&anz=258

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Paritätischer Wohlfahrtsverband warnt vor massenhafter Verarmung – Deutschland zerrissener als je zuvor

Quelle: http://www.der-paritaetische.de/245/?size=&layout=&tx_ttnews[tt_news]=3069&cHash=138781507a

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iff zur BGH-Entscheidung zur Restschuldversicherung

“… Der Bundesgerichtshof hat nun den Streit der Oberlandesgerichte hierzu entschieden und bei den finanzierten im voraus zu zahlenden Prämien im Ratenkredit (bei Hypothekenkrediten ist die Lage anders) ein verbundenes Geschäft angenommen. Da die aktuellen Widerrufsbelehrungen dies ignorieren, sind Verträge mit überhöhten vorfinanzierten Restschuldversicherungen jetzt auf diese Weise widerruflich geworden. Die Verbraucher erhalten die Chance, das Geld zurückzubekommen. Bei mehreren Millionen Restschuldversicherungen (60% der Ratenkredite sind so versichert) dürfte es sich hier um ein ganz entscheidendes Verbraucherschutzurteil handeln. …”

Quelle: http://news.iff-hh.de/index.php?id=1976&viewid=44872

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.02.2018

5 Jahre ALG II (Cartoon von Thomas Plaßmann)

Wer nicht diesen RSS liest, sondern unsere Webseite, sieht es sofort:
Anlässlich des Jahrestages stehen zu Beginn nicht die “News” sondern ein Cartoon von Thomas Plaßmann. Danke!

Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/www.thomasplassmann.de.jpg

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