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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Bei Hartz IV-Empfängern muss auch bei Sanktionen das Existenzminimum gesichert sein

ach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) ist der Grundsicherungsträger (Arge oder Kommune) grundsätzlich verpflichtet, zeitgleich mit der Entscheidung über den vollständigen Wegfall von laufenden Hartz IV-Leistungen auch darüber zu entscheiden, ob er stattdessen dem Hartz IV-Bezieher Sachleistungen oder geldwerte Leistungen (z.B. Lebensmittelgutscheine) zur Verfügung stellt. Diese Verpflichtung leitet das LSG insbesondere aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ab.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2009, Az.: L 7 B 211/09 AS ER

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/16_11_2009/index.php

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Regelleistung verfassungswidrig? – Jetzt rückwirkend Ansprüche sichern!

Das Bundesverfassungsgericht wird Anfang 2010 entscheiden, ob die Regelleistungen verfassungsgerecht festgesetzt wurden. Es deutet einiges darauf hin, dass das höchste Gericht neue Mindeststandards fordern wird. Diese Entscheidung kann unter Umständen auch Auswirkungen für die Vergangenheit haben.
www.tacheles-sozialhilfe.de stellt die notwendigen rechtlichen Schritte vor, um rückwirkend Ansprüche geltend zu machen.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.asp

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VZ Hamburg zu verdeckten Preiserhöhungen (“Weniger drin, Preis gleich”)

Quelle: http://www.vzhh.de/%7Eupload/vz/VZTexte/TexteErnaehrung/Weniger_drin_Preis_gleich.htm

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